KFW-Kredite und Zuschüsse auch zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen

Das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit" wurde im Förderbereich 7 - Gemeinschaftsräume - ergänzt.

Neu ist die Förderung der Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen sowie des Anbaus von Gemeinschaftsräumen an bestehende Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Die Gemeinschaftsräume können sowohl zur Begegnung der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander und mit dem Quartier als auch für Pflegeangebote genutzt werden.

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen hierbei auch Investorengruppen wie zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Pro Wohneinheit können 50.000 Euro als Kredit beantragt werden.

Alternativ dazu können im Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieterinnen und Mieter einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten beantragen.

Gewährt werden für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, maximal jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Diese und viele weitere förderfähige Umbaumaßnahmen können kombiniert werden und älteren Menschen helfen, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben.