Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

KfW führt Zuschussvariante mit Mitteln des Bundes ein

Ab dem 1. Oktober 2014 wird das Kreditprogramm der KfW "Altersgerecht Umbauen" um eine Zuschussvariante erweitert. Bauwillige, die für den altersgerechten Umbau keinen Kredit in Anspruch nehmen wollen, können ab sofort bei der staatlichen Förderbank einen Zuschuss zu den Modernisierungskosten beantragen. Dafür stellt der Bund bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die in Wohngebäuden Barrieren reduzieren und/oder die Einbruchsicherheit verbessern. Bodengleiche Duschen, schwellenlose Türen, breite Durchgänge, einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sind typische Beispiele für förderfähige Modernisierungen, die den Wohnkomfort erhöhen und die Lebensqualität – nicht nur von älteren Menschen - verbessern. Auch technische Hilfs- und Sicherheitssysteme, wie zum Beispiel Notrufsysteme, eine intelligente Gebäudetechnik oder baugebundene Rauch-, Brand- und Überfallmeldeanlagen können gefördert werden. Diese und viele weitere förderfähige Umbaumaßnahmen tragen dazu bei, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in der gewohnten Wohnumgebung leben können.

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Eigentumswohnungen sowie Mieterinnen und Mieter. Finanziert werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen der KfW finden Sie hier.

Der Bauherren-Schutzbund e. V., der Verband Wohneigentum e. V. und das Institut für Bauforschung e. V. haben zum Thema "Wohnwünsche und barrierearmer Wohnkomfort" eine repräsentative Umfrage durchgeführt.