Gemeinschaftlich Wohnen – Selbstbestimmt leben

Modellhafte und innovative Projekte können sich für Bundesprogramm bewerben.

Impulse zur Gründung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu setzen und beispielgebende Projekte zu fördern und zu analysieren - das sind die Ziele des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeschriebenen Programms "Gemeinschaftlich wohnen - selbstbestimmt leben".

Bis zum 31. Mai 2015 haben Baugruppen, Wohnungsunternehmen, Vereine und sonstige Initiativen, die ein überregional beispielgebendes Wohnprojekt gründen und aufbauen möchten, Gelegenheit, sich für das Programm zu bewerben.

Dies ist für die folgenden drei Projekttypen möglich:

  • Projekttyp A:
    Gemeinschaftliche Wohnformen, die innovative Lösungen für die Selbstständigkeit und unabhängige Lebensführung gerade auch älterer und hochaltriger Bewohnerinnen und Bewohner im Projekt, Quartier oder Dorf realisieren.
  • Projekttyp B:
    Gemeinschaftliche Wohnformen, die sich vorrangig an Mieterinnen und Mieter richten und als Schwerpunkt die soziale und generationenübergreifende Mischung und dabei auch Menschen mit niedrigem Einkommen besonders in den Blick nehmen.
  • Projekttyp C:
    Gemeinschaftliche Wohnformen und ähnliche innovative Projekte, die in besonderer Weise einen Beitrag für eine inklusive, generationen- oder geschlechtergerechte Kommune leisten.

Teilnahmeanträge müssen ein positives und bestätigendes Votum der für das Projekt zuständigen Kommune enthalten, um den Stellenwert der Projekte für das kommunale Leben zu unterstreichen.

Bewerbungsverfahren

Einzureichen sind die Bewerbungen zunächst per E-Mail und anschließend postalisch bei der mit der Organisation des Programms beauftragten

Bundesvereinigung FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V.
Hildesheimer Straße 15
30169 Hannover

programm[at]fgw-ev.de

Weitere Informationen

zur Meldung des Bundesfamilienministeriums: www.bmfsfj.de