Neuerungen in der Pflege zum Jahresbeginn 2017

Pflegegrade, Stärkung der Beratung und vieles mehr

Um die Situation von pflegebedürftigen Menschen und helfenden Angehörigen zu verbessern, gibt es seit 1. Januar 2017 Änderungen in der Pflegeversicherung. Neu ist unter anderem, dass bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit neben den körperlichen Beeinträchtigungen stärker auch geistige und psychische Faktoren, etwa bei demenzkranken Menschen, berücksichtigt werden können. Im Mittelpunkt stehen nicht mehr nur die Verrichtungen, die die oder der Betroffene noch erbringen kann, sondern allgemein die Einschätzung der Selbstständigkeit und des individuellen Bedarfs. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Diejenigen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, sollen durch die Überleitung nicht schlechter gestellt werden und zumindest gleich hohe Leistungen erhalten wie bisher.
Die Neuerungen sind Bestandteil der insgesamt drei Pflegestärkungsgesetze, die in dieser Wahlperiode vom Bundestag verabschiedet worden sind. Weitere Komponenten sind die Verbesserung der Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Pflegekräfte sowie die Stärkung der Pflegeberatung und der Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen.

Damit kommen die neuen Regelungen auch Menschen, die mit Blick auf das Themenfeld „Zuhause im Alter“ unter Nutzung ambulanter, sozialräumlicher und nachbarschaftlicher Hilfen betreut werden, zugute.