Antragsverfahren
Das Antragsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Gewährung von Zuwendungen (§§ 23, 24 und 44 BHO).
Anträge sind mit folgenden Anlagen beim Referat 306 des BMFSFJ einzureichen:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Votum der zuständigen Kommunalbehörde, gegebenenfalls des Landes
Bei der Projektbeschreibung ist insbesondere auf die einzelnen Förderschwerpunkte des Programms sowie den Modellcharakter des Vorhabens einzugehen.
Die Vorlage von Unterlagen gemäß den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist gegebenenfalls in einem zweiten Schritt erforderlich.
Bestimmungen
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und den Kontakt zur behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier in den Datenschutzhinweisen.
Kontakt
Referat 306 (Wohnen im Alter)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
E-Mail: 306[at]bmfsfj.bund.de