Antragsverfahren
Das Antragsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Gewährung von Zuwendungen (§§ 23, 24 und 44 BHO).
Bewerbungen für eine Projektförderung sind mit folgenden Anlagen beim Referat 315 des BMFSFJ einzureichen:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Projekt zusammenhängenden Ausgaben sowie ihre beabsichtigte Finanzierung)
- Zeitplan
- Votum der zuständigen Kommunalbehörde, gegebenenfalls des Landes
Bei der Projektbeschreibung ist insbesondere auf die einzelnen Förderschwerpunkte des Programms sowie den Modellcharakter des Vorhabens einzugehen.
Förderbewerbungen können formlos per E-Mail eingereicht werden. Wird ein Vorhaben als förderfähig anerkannt, bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags. Die Vorlage von Unterlagen gemäß den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist gegebenenfalls in einem weiteren Schritt erforderlich.
Bestimmungen
Baufachliche Ergänzungsbestimmungen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), falls eine Kommune- Stadt, Landkreis oder Gemeinde - TrägerIn des Projekts ist.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und den Kontakt zur behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier in den Datenschutzhinweisen.
Kontakt
Referat 315 (Mehrgenerationenhäuser)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
E-Mail: 315[at]bmfsfj.bund.de