Antragsverfahren

Das Antragsverfahren richtete sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Gewährung von Zuwendungen (§§ 23, 24 und 44 BHO).

Bewerbungen für eine Projektförderung waren mit folgenden Anlagen beim Referat 315 des BMFSFJ einzureichen:

  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Projekt zusammenhängenden Ausgaben sowie ihre beabsichtigte Finanzierung)
  • Zeitplan
  • Votum der zuständigen Kommunalbehörde, gegebenenfalls des Landes

Bei der Projektbeschreibung war insbesondere auf die einzelnen Förderschwerpunkte des Programms sowie den Modellcharakter des Vorhabens einzugehen.

Förderbewerbungen konnten formlos per E-Mail eingereicht werden. Wurde ein Vorhaben als förderfähig anerkannt, bedurfte es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags. Die Vorlage von Unterlagen gemäß den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO war gegebenenfalls in einem weiteren Schritt erforderlich.