Förderschwerpunkte des Modellprogramms "Leben wie gewohnt"

Das Modellprogramm hatte folgende inhaltliche Förderschwerpunkte:

1 - Digitales und technikgestütztes Wohnen

Technische und digitale Angebote erleichtern den Alltag zuhause:

Gemäß dem 8. Altersbericht versprechen sich ältere Menschen von einer technischen Unterstützung zuhause "eine Erhöhung von Sicherheit, Komfort, die Unterstützung ihres Alltagshandelns sowie die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und häuslichen Pflege". Dabei müssen insbesondere digitale Angebote eine Verbindung zur analogen Welt haben. Sie können Menschen beziehungsweise menschliche Interaktion unterstützten, aber nicht dauerhaft ersetzen. Sowohl digitale als auch technische Angebote sind in Verbindung mit Ansprechpartnern zur Verfügung zu stellen. Die Angebote müssen nutzungsfreundlich, einfach zu bedienen und selbsterklärend sein. Insbesondere ist auf die Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer zu achten. Diese müssen die Angebote eigenständig gestalten und den eigenen Bedürfnissen anpassen können. Des Weiteren erfordert eine dauerhafte Nutzung von digitalen und technischen Angeboten einen objektiven und subjektiven Alltagsnutzen. Zudem sollten digitale und analoge Komponenten ineinandergreifen: digitale und technische Ausstattungselemente können das eigenständige Wohnen vor allem dann unterstützen, wenn die Wohnung auch baulich barrierefrei gestaltet ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • Technische Systeme, die den Alltag zuhause erleichtern, sowie Angebote, die die gesundheitliche Versorgung unterstützen, und somit eigenständiges Wohnen fördern.
  • Unterstützung der digitalen Kommunikation von zuhause mit Familienangehörigen, Ärzten, Pflegediensten und sonstigen Einrichtungen im Quartier.
  • Förderung der Teilhabe im Quartier, auch von zuhause aus, durch digitale Vernetzung von sozialen Einrichtungen untereinander sowie mit Quartiersbewohnern (unter anderem Chat- oder Video-Anwendungen).
  • Webbasierte Quartiersnetze und andere IT-gestützte Vorhaben im Sozialraum zur Bereitstellung von Informationen und Verknüpfungen zu öffentlichen und privaten Dienstleistern.
  • Schaffung digitaler Arbeitsmöglichkeiten, etwa sogenannter Co-Working-Spaces, insbesondere in ländlicher Lage zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

2 - Inklusives und gemeinschaftliches Wohnen

Gemeinschaftliche Wohnformen stärken die Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Stärkung des selbstständigen Wohnens im vertrauten Wohnumfeld durch Wohnformen, die Angebote der Betreuung und Pflege umfassen sowie den sozialen Austausch fördern und möglichst viele Akteure an der Betreuung, Hilfe und Pflege beteiligen. Dabei sind insbesondere Schnittstellen zu vorhandenen Angeboten zu prüfen beziehungsweise die Verknüpfung verfügbarer Angebote im Quartier ist zu fokussieren.

Dazu gehören insbesondere:

  • Unterstützung von neuen gemeinschaftlichen Wohnformen – sowohl mit Gleichaltrigen als auch generationenübergreifend mit jüngeren Menschen. Es soll das inklusive, generationenübergreifende Wohnen für Menschen mit und ohne Einschränkungen gestärkt werden. Dies umfasst die Förderung von Wohnprojekten und Informationsangeboten. Ziel ist es, innovative Wohnangebote gesellschaftlich breiter zu verankern und sie zum Ausgangspunkt eines intakten und gelingenden Quartiers zu machen.
  • Maßnahmen zur Herstellung eines möglichst barrierefreien (barrierearmen) Lebens- und Wohnumfelds, um inklusives Wohnen zu stärken. Dazu gehört auch eine die Sinne ansprechende bauliche Gestaltung, die eine Orientierung von Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen, zum Beispiel Demenzerkrankte, unterstützt.
  • Maßnahmen zum altersgerechten und inklusiven Wohnen, die eine baulich flexible Gestaltung von Grundrissen berücksichtigen, um eine Anpassung an unterschiedliche Lebenssituation zu ermöglichen.
  • Hilfe- und Pflegeangebote für ältere Menschen in generationenübergreifenden Wohnformen sowie Gäste- und Pflegeapartments in gemeinschaftlichen Wohnprojekten oder größeren Wohnungsbaugesellschaften.

3 - Mobilität und Teilhabe

Mobilität im Alter fördert gesellschaftliche Teilhabe:
Die Erhaltung der eigenen Mobilität gehört zu den wichtigsten Bedürfnissen von älteren Menschen. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter und mit Einschränkungen braucht barrierefreie Räume und bedarfsgerechte Angebote der Mobilität. Die Mobilität ist im näheren Wohnumfeld beziehungsweise im Quartier sicherzustellen, um auch mit gesundheitlichen Einschränkungen und im hohen Alter den Alltag zuhause eigenständig gestalten zu können (persönliche Kontakte, Freizeitaktivitäten, Deckung des täglichen Bedarfs und so weiter). Dabei müssen digitale und technische Innovationen einen unmittelbaren lebensqualitätserhöhenden Effekt im Alltag bringen. Dabei ist auch die digitale Souveränität älterer Menschen zu stärken (8. Altersbericht).

Dazu gehören insbesondere:

  • Förderung von Maßnahmen, die der Sicherheit beim Umgang mit unterschiedlichen Mobilitätsangeboten dienen, um eine unabhängige und autonome Mobilität zu unterstützen. Dabei ist auch die Verknüpfung von Informationen (Verkehrsinformationen, Informationen über die Zugänglichkeit, Kombinierbarkeit unterschiedlicher Mobilitätsangebote) sowie die autonome Nutzung von neuen Medien in den Blick zu nehmen.
  • Förderung von Maßnahmen der baulichen Gestaltung des Wohnumfeldes, um eine sichere Mobilität im Alter und mit Einschränkungen zu unterstützen.
  • Förderung von Sharing-Angeboten (zum Beispiel Carsharing, Sharing für Fahrräder, E-Bikes). Sharing-Angebote können eine Öffnung ins Quartier beziehungsweise nähere Wohnumfeld weiter stärken, da sie die gegenseitige Unterstützung fördern. Zugleich können sie einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur ökologischen Gestaltung von Mobilität im näheren Wohnumfeld leisten.