Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 183.172.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Verbesserungen kommen auch der Wohnsituation älterer Menschen zugute
Mit dem zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Ersten Pflegestärkungsgesetz werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der Pflegeversicherung deutlich unterstützt. Die Leistungen sollen passgenauer gestaltet und Pflegekräfte entlastet werden. Pflegebedürftigen Menschen, die zuhause leben, kommt vor allem der Anstieg der Zuschussmöglichkeit von bisher 2.557 Euro auf nunmehr bis zu 4.000 Euro zugute, die für Maßnahmen des altersgerechten Wohnungsumbaus gewährt werden können. Zudem werden Möglichkeiten der häuslichen ambulanten Pflege verbessert - sowie der Tages- und Nachtpflege, bei der die Menschen einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung verbringen und dann wieder in ihre Wohnung zurückkehren.
Verbesserungen werden auch mit der für 2015 geplanten Familienpflegezeit erwartet. Mit ihr soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter gestärkt und ausgebaut werden. Das neue Pflegeunterstützungsgeld, die sechsmonatige Pflegezeit und die Möglichkeit, sich bis zu 24 Monate lang teilweise vom Beruf freistellen zu lassen, machen es pflegenden Angehörigen künftig einfacher, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Das kommt den Menschen zugute, die zuhause in der angestammten Wohnung leben und dort von ihren Angehörigen und von ambulanten Pflegediensten gepflegt und versorgt werden. - Und das ist mit immerhin rund 70 Prozent der weitaus größte Teil der etwa 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen insgesamt.