Rechtsformen für Wohnprojekte

Praxisnahe Informationen und Beispiele zur Projektgründung

Anhand verschiedener Praxisprojekte stellt die Stiftung Trias in ihrer überarbeiteten und neu erschienenen Broschüre Rechtsformen vor, die bei gemeinschaftlichen und selbstorganisierten Wohnprojekten in vielen Fällen zum Tragen kommen: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der eingetragene Verein, die Genossenschaft, die Wohneigentumsgemeinschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Weitere Fachinformationen etwa zum Erbbaurecht und zur Vertragsgestaltung sowie Übersichten und Fundstellen zum Thema runden die Publikation ab.

Bundesministerin Manuela Schwesig stellt in dem Vorwort zu der Broschüre den Stellenwert der Rechtsform für ein gelingendes Zusammenleben und auch für die Außenwirkung, etwa im Kontakt mit Behörden, heraus: "Die vorliegende Broschüre zeigt die wesentlichen Merkmale, Vorteile und Grenzen der verschiedenen Rechtsformen für Wohnprojekte auf."

Auch zwei Projekte aus dem aktuellen Bundesprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ – Weimar und Tübingen – konnten in die neu erschienene Publikation aufgenommen werden.

Die Broschüre kann gegen eine geringe Kostenerstattung bezogen werden bei:

Stiftung trias - Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen
Droste-Hülshoff-Straße 43
45525 Hattingen
E-Mail: versand[at]stiftung-trias.de.

Das Inhaltsverzeichnis können Sie sich hier ansehen.

Weitere Informationen

zur Stiftung:  www.stiftung-trias.de

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