Chancen eventuell auch für das gemeinschaftliche Wohnen
Wohnungsbaugipfel mit Impulsen, die auch neuen Wohnformen zugutekommen können
Die Herausforderungen und Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt sind unübersehbar. Vor diesem Hintergrund kamen am 25. September 2023 in Berlin die Mitglieder des von der Bundesregierung initiierten Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zusammen. Ziel war es, eine Bilanz der bisherigen Bündnisarbeit zu ziehen und mögliche Schritte zur Verbesserung der Lage zu besprechen. Im Ergebnis entstand ein 14 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket, das mit zusätzlichen Investitionen den Wohnungsbau stärken, Anreize setzen und Rahmenbedingungen verbessern will, um mehr bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Manches davon könnte auch aus Sicht des innovativen und gemeinschaftlichen Wohnens interessant sein.
So sollen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Zeitraum bis 2027 bundesseitig Mittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Da jeder Euro des Bundes aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert wird, stünden bei Fortführung dieser Praxis damit gesamtstaatlich rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung. Zugutekommen kann dies auch Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens, die zumindest für einen Teil ihrer Bewohnerinnen und Bewohner öffentlich geförderten Wohnraum schaffen und damit das Thema Bezahlbarkeit der Mieten in besonderer Weise berücksichtigen.
Auch der Umbau von leerstehenden Gewerbeimmobilien, Büros und Räumen des Einzelhandels ist ein für das moderne Wohnen interessantes Thema. Ein Teil des bundesweit geschätzten Potenzials von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten in leerstehenden Gewerbeimmobilien könnte auch für Wohnprojekte infrage kommen. Die vorhandenen Gebäude, Teeküchen und sanitären Anlagen könnten für moderne Wohnformen interessant sein, Fläche und Baustoffe sparen. Aus dem ehemaligen Besprechungsraum einer Firma könnte beispielsweise ein Gemeinschaftsraum in einem Wohnprojekt werden.
Der gerade im Bereich des innovativen und modellhaften Bauens und Wohnens auch von gemeinschaftlichen Projekten genutzte Gebäudetyp E soll unterstützt werden, um Potenziale für ein einfaches, schnelles und günstiges Bauen zu erschließen. Dabei soll im Einzelfall auch ein Abweichen von kostenintensiven Standards ermöglicht und dies auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Um in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist eine Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 im Baugesetzbuch geplant.
Intensiviert werden soll zudem die vergünstigte Abgabe öffentlicher Grundstücke der BIMA für öffentliche Aufgaben und für den sozialen Wohnungsbau. Die BIMA wird die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe von Grundstücken um weitere fünf Jahre fortführen. Sie schafft damit Anreize zur Entwicklung von Bauland durch die Kommunen, die dieses etwa im Rahmen eines Konzeptverfahrens mit einem Erbbaurecht an Projekte weitergeben und damit soziale Belange beim Wohnen berücksichtigen können.
Weitere Informationen
zum Maßnahmenpaket des Wohnungsbaugipfels
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/massnahmenpaket-artikel.html
zum Bündnis bezahlbarer Wohnraum
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/buendnis-bezahlbarer-wohnraum/buendnis-Artikel.html
zur Broschüre über Konzeptverfahren in der Publikationssammlung des FGW
verein.fgw-ev.de/service-und-informationen/publikationen