Mehr als nur Nachbarn

Erfolge des gemeinschaftlichen Wohnens auch durch Nutzung des Erbbaurechts

Rund 3.600 Quadratmeter Nutzfläche für das Wohnen, verteilt auf 40 Wohnungen, zudem mehr als 250 Quadratmeter Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten - dies ausgelastet, zu bezahlbaren Mieten und mit hoher öffentlicher Resonanz. Die Altersspanne der Bewohnerinnen und Bewohner liegt zwischen null und neunzig, womit gerade ältere Menschen die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung zu bleiben, Kontakt mit jüngeren zu haben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. So lautet das Zwischenfazit von drei durch das BMFSFJ allein in Berlin geförderten und realisierten genossenschaftlichen Projekten im Themenfeld "Zuhause im Alter".

Als ein wesentlicher Faktor, Investitionen und Mieten finanzierbar zu halten, hat sich bei vielen Projekten das Erbbaurecht herausgestellt, das in diesen Tagen 100 Jahre alt geworden ist. Es handelt sich dabei um eine Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks, den sich viele Projekte ohne große finanzielle Ausstattung nicht leisten können. Gezahlt wird statt des Kaufpreises ein für eine bestimmte Dauer vereinbarter Erbbauzins. Vorteil ist, dass ein hoher Kaufpreis nicht über hohe Mieten refinanziert werden muss. Das Erbbaurecht ist damit vor allem auch eine Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte zu realisieren und Grundstücke der Spekulation zu entziehen. Jedenfalls haben die genossenschaftlichen Projekte in Berlin – Werkpalast, Eiswerder und Sredzkistraße – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und sind über ein Erbbaurecht entstanden. Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarschaft profitieren - durch bezahlbare Mieten und einen städtebaulichen Akzent in ihrem Quartier.

Weitere Informationen

Deutscher Erbbaurechtsverband:
www.erbbaurechtsverband.de/home

Stiftung trias - Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen
www.stiftung-trias.de/home

Mietergenossenschaft SelbstBau Berlin
www.selbstbau-eg.de

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