Wo kann ich finanzielle Förderung erhalten?
Bevor Sie Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Auftrag geben, sollten Sie prüfen, bei welchen unterschiedlichen Kostenträgern Sie möglicherweise Finanzmittel beantragen können.
Zuschüsse, in der Regel über zinsgünstige Darlehen zur Wohnungsanpassung, vergibt die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen ihrer Förderprogramme "Altersgerecht umbauen" und "Barrierereduzierung". Diese werden von der KfW-Förderbank gewährt. Für den altersgerechten Umbau im Bestand wurden technische Mindestanforderungen entwickelt. Die Anforderungen setzen sich aus "Förderbausteinen" zusammen, die je nach Bedarf und baulichen Bedingungen kombiniert werden können, aber nicht alle gemeinsam erfüllt werden müssen.
Altersgerechter Umbau in der Mietwohnung?
Falls Sie in einer Mietwohnung Wohnungsanpassungsmaßnahmen vornehmen möchten, müssen Sie vorher dazu Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter ansprechen und eine Zusage für die baulichen Maßnahmen einholen!
Da Sie zum Auszug laut Mietvertrag verpflichtet sind, den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen, sollten Sie schriftlich vereinbaren, dass auf einen Rückbau verzichtet wird, wenn Sie ausziehen.
Kostenübernahme bedingt möglich
Eine Übernahme von Kosten für Umbau oder Pflegehilfsmittel durch die Kranken- oder Pflegekassen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Die Kosten für Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel einen Badewannenlift, ein Pflegebett oder Hygieneartikel, übernimmt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
- Wenn Sie pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sind, können unter Umständen sowohl technische Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfen, Pflegebett, Hausnotruf) als auch bauliche Maßnahmen von der Pflegekasse finanziert werden. Ebenso können die Anpassung von Mobiliar und der Umzug in eine geeignete Wohnung bezuschusst werden.
- Bis zu 4.000 Euro kann die Pflegekasse als Zuschuss für Maßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Wenden Sie sich mit einer Gesprächsanfrage oder einem formlosen Antrag an Ihre Pflegekasse.
Wenn Sie sozialhilfeberechtigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt finanzielle Hilfen für Anpassungsmaßnahmen bekommen. Diese Leistungen bekommen Sie jedoch nur, wenn keine anderen Kostenträger infrage kommen und Ihre Einkommens- und Vermögenswerte dies zulassen.
Die wichtigsten Kontakte zu den oben genannten Themen finden Sie in unter Links und Kontakte.