Was muss ich bei einem Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft beachten?
Auf die meisten dieser Fragen sollten Sie mit Ja antworten können.
- Wohnen nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige in der Wohngemeinschaft?
- Ist das Wohnangebot barrierefrei?
- Hat jede Bewohnerin/jeder Bewohner ein eigenes Zimmer?
- Können die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zimmer selbst möblieren?
- Sind die Gemeinschaftsräume großzügig bemessen?
- Sind die Gemeinschaftsbäder barrierefrei?
- Gibt es einen Garten oder eine Terrasse?
- Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner über die Auswahl der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner bestimmen?
- Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner die Gestaltung des Alltags bestimmen?
- Gibt es vertragliche Vereinbarungen darüber, wie entschieden wird, wer für was zuständig ist?
- Gibt es eine externe Moderatorin/einen externen Moderator für Konfliktfälle?
- Ist jede Mieterin/jeder Mieter stimmberechtigt bei Entscheidungen?
- Gibt es ein Gremium, das mit dafür Sorge trägt, dass die individuellen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt werden, zum Beispiel ein Angehörigengremium?
- Wird eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung sichergestellt?
- Ist mindestens eine ausgebildete Fachkraft im Betreuungsteam?
- Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Kassen?
- Können die Leistungen der Pflege- und Betreuungsanbieter frei gewählt und auch wieder gekündigt werden?
- Sind Miet- und Pflege-/Betreuungsvertrag getrennt voneinander und können unabhängig voneinander gekündigt werden?
Diese Checkliste können Sie auch herunterladen::
Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft - nicht barrierefrei (PDF, 110 KB)