Was muss ich bei einem Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft beachten?

Auf die meisten dieser Fragen sollten Sie mit Ja antworten können.

  • Wohnen nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige in der Wohngemeinschaft?
  • Ist das Wohnangebot barrierefrei?
  • Hat jede Bewohnerin/jeder Bewohner ein eigenes Zimmer?
  • Können die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zimmer selbst möblieren?
  • Sind die Gemeinschaftsräume großzügig bemessen?
  • Sind die Gemeinschaftsbäder barrierefrei?
  • Gibt es einen Garten oder eine Terrasse?
  • Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner über die Auswahl der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner bestimmen?
  • Dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner die Gestaltung des Alltags bestimmen?
  • Gibt es vertragliche Vereinbarungen darüber, wie entschieden wird, wer für was zuständig ist?
  • Gibt es eine externe Moderatorin/einen externen Moderator für Konfliktfälle?
  • Ist jede Mieterin/jeder Mieter stimmberechtigt bei Entscheidungen?
  • Gibt es ein Gremium, das mit dafür Sorge trägt, dass die individuellen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt werden, zum Beispiel ein Angehörigengremium?
  • Wird eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung sichergestellt?
  • Ist mindestens eine ausgebildete Fachkraft im Betreuungsteam?
  • Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Kassen?
  • Können die Leistungen der Pflege- und Betreuungsanbieter frei gewählt und auch wieder gekündigt werden?
  • Sind Miet- und Pflege-/Betreuungsvertrag getrennt voneinander und können unabhängig voneinander gekündigt werden?