Selbstbestimmt wohnen auch bei Pflegebedarf: Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige

Betreute Wohn- und Hausgemeinschaften sind eine interessante Alternative, die auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit mehr Alltagsnormalität und ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglichen. Sie verfolgen das Ziel einer möglichst individuell zugeschnittenen Hilfe in vertrauter Wohnumgebung. In der Regel leben zwischen sechs und zwölf betreuungsbedürftige Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammen. Das eigene Zimmer oder das Apartment kann mit eigenen Möbeln eingerichtet werden, die geräumige Wohnküche sowie die Sanitäranlagen werden gemeinschaftlich genutzt. Den Haushalt und das Gruppenleben organisieren Betreuungskräfte, die bei Bedarf rund um die Uhr im Haushalt anwesend sein können. Zusätzlich werden die individuell notwendigen Pflegeleistungen durch Pflegekräfte erbracht.

Diese Wohnform bietet als Chance ein hohes Maß an Alltagsnormalität und Selbstbestimmung auch bei schwerstem Hilfe- und Pflegebedarf. Der Tagesrhythmus wird nicht durch die Pflege, sondern durch normale Alltagshandlungen, wie sie sonst auch in jedem Haushalt üblich sind, vorgegeben. Die Bewohnerinnen und Bewohner selbst bestimmen über die Mahlzeiten, die Wohnungseinrichtung und von wem sie Hilfeleistungen bekommen. Das Personal kann sich intensiver um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern und so mehr auf deren individuelle Bedürfnisse eingehen.

Das birgt gleichzeitig auch ein Risiko: Sie leben sehr intensiv und eng mit den anderen Wohngemeinschaftsmitgliedern zusammen und müssen bei der Gestaltung des Alltagslebens immer wieder kompromissbereit sein. Darüber hinaus gibt es auch kein breites Beschäftigungsangebot wie in großen stationären Einrichtungen und Sie und Ihre Angehörigen bleiben verantwortlich für die Gestaltung des Wohn- und Dienstleistungsangebots. Zur Finanzierung der Leistungen stehen Ihnen unter Umständen nur die geringeren Sätze der ambulanten Pflegeversicherung zu. Auch gibt es häufig Fragen der rechtlichen Einordnung, sodass sich zur Beratung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde, auch zu den Anforderungen an Sicherheit und Brandschutz, empfiehlt.

Eine Checkliste, was Sie bei einem Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft beachten sollten, finden Sie hier.