Balkon und Terrasse

Für hochbetagte oder behinderte Menschen, deren Bewegungsradius eingeschränkt ist, sind ein Balkon oder eine Terrasse die am nächsten liegende Möglichkeit, an der frischen Luft zu sein und bei schönem Wetter draußen zu sitzen. Balkon und Terrasse müssen aber sicher und leicht zugänglich sein, möglichst ohne Schwellen – nur so erfüllen sie ihren Zweck.

Barrierefreie Balkone und Terrassen sollten eine Mindestgrundfläche von 4,5 Quadratmetern haben. Optimal ist, wenn ein Essplatz für vier Personen oder ein Liegestuhl Platz findet. Die Bewegungsfläche eines Freisitzes muss gemäß DIN 18025, Teil 2 "Planungsgrundlagen Barrierefreie Wohnungen" mindestens 150 mal 150 Zentimeter betragen, um auch einem Rollstuhlfahrer die notwendigen Wendemöglichkeiten zu bieten.

Ideal ist es, die Brüstung ab einer Höhe von 60 Zentimetern durchsichtig zu gestalten, da ansonsten das Blickfeld einer sitzenden Person stark eingeschränkt wird. Ab einer Höhe von 90 bis 110 Zentimetern wird eine Absturzsicherung notwendig.