Wichtige Änderungen zum 1. Januar 2015

Verbesserungen kommen auch der Wohnsituation älterer Menschen zugute

Mit dem zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Ersten Pflegestärkungsgesetz werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der Pflegeversicherung deutlich unterstützt. Die Leistungen sollen passgenauer gestaltet und Pflegekräfte entlastet werden. Pflegebedürftigen Menschen, die zuhause leben, kommt vor allem der Anstieg der Zuschussmöglichkeit von bisher 2.557 Euro auf nunmehr bis zu 4.000 Euro zugute, die für Maßnahmen des altersgerechten Wohnungsumbaus gewährt werden können. Zudem werden Möglichkeiten der häuslichen ambulanten Pflege verbessert - sowie der Tages- und Nachtpflege, bei der die Menschen einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung verbringen und dann wieder in ihre Wohnung zurückkehren.

Verbesserungen werden auch mit der für 2015 geplanten Familienpflegezeit erwartet. Mit ihr soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter gestärkt und ausgebaut werden. Das neue Pflegeunterstützungsgeld, die sechsmonatige Pflegezeit und die Möglichkeit, sich bis zu 24 Monate lang teilweise vom Beruf freistellen zu lassen, machen es pflegenden Angehörigen künftig einfacher, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Das kommt den Menschen zugute, die zuhause in der angestammten Wohnung leben und dort von ihren Angehörigen und von ambulanten Pflegediensten gepflegt und versorgt werden. - Und das ist mit immerhin rund 70 Prozent der weitaus größte Teil der etwa 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen insgesamt.