Modellprogramm "Leben wie gewohnt"

Im hohen Alter, trotz Krankheit, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in der vertrauten Umgebung zu leben, ist der Wunsch der allermeisten Menschen in Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt das selbstbestimmte Wohnen so lange wie möglich. Dafür braucht es Bauen, Nachbarschaft, soziale, technische und digitale Infrastruktur. Aufgrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels sind dabei neue Wohnformen gefragt. Gesellschaft und Individuum benötigen Wohnformen, die das gemeinschaftliche und generationenübergreifende Zusammenleben ermöglichen. So können Fürsorgestrukturen auch unabhängig von der Familie entstehen, um ein "Zuhause im Alter" zu ermöglichen.

Ziel

Ziel des Modellprogramms "Leben wie gewohnt" war, anhand beispielgebender Praxisprojekte aufzuzeigen, wie ein selbstbestimmtes Leben im Alter und der Verbleib in der Häuslichkeit beziehungsweise im vertrauten Wohnumfeld gelingen kann. Das BMFSFJ hat in den letzten Jahren im Rahmen verschiedener Modellprogramme Vorhaben zur Schaffung von Beratungsangeboten und Begegnungsorten im Wohnumfeld sowie zur Stärkung des gemeinschaftlichen Wohnens gefördert. Mit "Leben wie gewohnt" sollten die Ansätze fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dafür wurden Modellprojekte im ländlichen und städtischen Raum gefördert.

Laufzeit

01. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2023

Inhalt

Damit ein "Leben wie gewohnt" gelingt, sind die vielfältigen Anforderungen an das Wohnen im Alter in den Blick zu nehmen.

Das Modellprogramm hatte daher folgende inhaltliche Förderschwerpunkte:

  1. Digitales und technikgestütztes Wohnen:
    Technische und digitale Angebote können den Alltag zuhause erleichtern. Es soll gezeigt werden, wie und mit welchen digitalen sowie technischen Angeboten das selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden unterstützt werden kann.
  2. Inklusives und gemeinschaftliches Wohnen:
    Gemeinschaftliche Wohnformen stärken die Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher soll das inklusive, generationenübergreifende Wohnen für Menschen mit und ohne Einschränkungen gefördert werden. Dies umfasst die Förderung von Wohnprojekten sowie von Informations- und Ausstellungsangeboten.
  3. Mobilität und Teilhabe:
    Mobilität im Alter fördert gesellschaftliche Teilhabe. Aufgezeigt werden soll die Sicherstellung der Mobilität im näheren Wohnumfeld, auch mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Eine umfassende Erläuterung der einzelnen Förderschwerpunkte finden Sie hier.

Gesucht werden Projekte, die einen inhaltlichen Modellcharakter aufweisen. Als Modellstandorte im ländlichen sowie städtischen Raum sollen sie Vorbildfunktion entfalten und dabei nach Möglichkeit mit unterschiedlicher Ausgestaltung und Akzentuierung alle Förderschwerpunkte aufgreifen.

Zielgruppe

Baugruppen, Stiftungen, Vereine, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Nachbarschaftsinitiativen, Kommunen und weitere.

Förderung

Gefördert wurden Bau- und Investitionsprojekte die ein beispielgebendes Konzept aufweisen. Die Mittel wurden als Zuwendung zur Verfügung gestellt (Projektförderung gemäß §§ 23 folgend, 44 Bundeshaushaltsordnung). Gewährt wurden unter anderem Zuschüsse zu den Baukosten und für andere Investitionen (zum Beispiel Ausstattung) sowie zur Projektentwicklung.